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Urteil im Untreueverfahren

Urteil im Untreueverfahren

• Volt Münster •
1 Min. Lesezeit
Home → Blog → Urteil im Untreueverfahren

Das Schöffengericht hat heute über die Untreue zulasten der ehemaligen Volt-Ratsgruppe Münster entschieden. Angeklagt waren der ehemalige Geschäftsführer und seine Frau wegen Veruntreuung öffentlicher Mittel in fünfstelliger Höhe. Der ehemalige Geschäftsführer, Philip M¹ , wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er 18.000 Euro zurückzahlen und weitere 1.800 Euro einem gemeinnützigen Zweck zuführen. Das Verfahren seiner Ehefrau¹ wurde gegen Rückzahlung von 7.500 Euro eingestellt.²

Damit findet ein Verfahren seinen Abschluss, dessen Aufarbeitung im Frühjahr 2024 begonnen hatte. Die damalige Sprecherin der Ratsgruppe, Helene Goldbeck, deckte im Zuge einer von ihr veranlassten Überprüfung Unregelmäßigkeiten in der bisherigen Finanzführung auf. Nach rechtlicher Beratung wurde der Sachverhalt zur weiteren Aufklärung an die Staatsanwaltschaft übergeben. Die Ratsgruppe unterstützte die Ermittlungen seither.

Nach Bekanntwerden der Unregelmäßigkeiten veranlassten die Ratsleute eine Neuordnung der Verwaltungs- und Kontrollstrukturen der Ratsgruppe.
“Aus heutiger Sicht bleibt die Erkenntnis, dass Vertrauen in die Arbeit einer Geschäftsstelle notwendig ist, aber verlässliche Prüfverfahren, klare Zuständigkeiten und transparente Finanzabläufe nicht ersetzen kann,” konstatiert Helene Goldbeck.

¹ Transparenzhinweis: Aus Persönlichkeitsgünden haben wir die Namen entfernt bzw. anonymisiert.
² Korrektur der Urteile

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